Der Jahresabschluss ist mehr als eine gesetzliche Pflicht — richtig aufbereitet ist er ein Steuerungsinstrument für Ihre Geschäftsführung, eine verlässliche Grundlage für Bankgespräche und die Basis für Ihre Steuerlast.
Jahresabschlüsse nach HGB und Steuerrecht
Wir erstellen Einzelabschlüsse und Bilanzen für Personen- und Kapitalgesellschaften ebenso wie Einnahmen-Überschuss-Rechnungen für Einzelunternehmen und Freiberufler — termingerecht und mit klarer Kommunikation der wichtigsten Kennzahlen.
- Bilanzierung und Gewinn- und Verlustrechnung
- Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)
- Anhang und Lagebericht, sofern erforderlich
- Auswertungsgespräch nach Fertigstellung
Aussagekräftig für Bank und Finanzamt
Ein gut aufbereiteter Jahresabschluss erleichtert Finanzierungsgespräche mit Banken und schafft Klarheit gegenüber dem Finanzamt. Wir erläutern Ihnen die Zahlen verständlich und zeigen, wo steuerliche Gestaltungsspielräume für das Folgejahr bestehen.
Wir übernehmen auch die Bilanzierung für Unternehmen, die bislang extern oder gar nicht bilanziert haben — inklusive der Umstellung auf eine digitale Buchführung.